Ausschreibung Reinigungsleistungen

Reinigung spürt man erst dann, wenn sie nicht oder schlecht gemacht wird. 


Die Vergabe von Reinigungsleistungen ist komplizierter und aufwändiger als in der Regel 

eingeschätzt wird. Besonders bei öffentlichen Ausschreibungen für Reinigungsleistungen. Die Reinigung sorgt für Hygiene,  Wohlgefühl und Image in Gebäuden.
 

Die Ausschreibung für die Unterhaltsreinigung mit einer individuellen Leistungsbeschreibung ist die Grundvoraussetzung um den richtigen Dienstleister zu finden. Wichtig ist die Beurteilung von ausgewogenen Leistungszahlen bzw. Richtwerten der Gebäudereinigung und die Angemessenheit von SVS (Stundenverrechnungssätzen) für die Dienstleistungsbrache für das infrastrukturelle Gebäudemanagement. 


Meine Leistungen:
Ausschreibungen für Krankenhausreinigung, OP-Reinigung, Bettenzentralen, Hol- und Bringdienste, Altenheim – und Seniorenheimreinigung, Reinigung von Schulen, Städte, Gemeinden und für private Auftraggeber.

 

Für eine fachlich fundierte Ausschreibung ist das Wissen um Ihr Gebäude und die Nutzung der Flächen von entscheidender Wichtigkeit. Daher kann eine Ausschreibung nur in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erfolgen. In hygienisch relevanten Bereich werden immer die Hygieneverantwortlichen in die Formulierung der Leistungsbeschreibung mit eingebunden.
Vor einer Veröffentlichung einer Reinigungsausschreibung erfolgt grundsätzlich eine Vorkalkulation, so dass bei den Angeboten keine böse Überraschung zu erwarten ist.

Die Wertung der Angebote ist von großer Wichtigkeit. Daher wird  besonders das Reinigungs- und Umsetzungskonzept bei der Wertung berücksichtigt.

Ausschreibungsberatung für Sie

  • Erstellen einer Bedarfsanalyse 
  • Erstellen von Leistungsbeschreibungen Reinigung / Infrastrukturelle Dienstleitungen 
  • Erstellen von Kalkulations- Angebotsdateien 
  • Erstellen von Ausschreibungstexten mit Werkvertrag 
  • Objektbegehungen 
  • Auswertung der Angebote mit Vergabevorschlag 
  • Qualitätscheck der erbrachten Reinigungsleistungen 
  • Beurteilung von Nachtragsangeboten und Preisanpassungen


Vergaberecht!

Wer eine Ausschreibung macht, möchte nicht in einen Rechtsstreit geraten. Daher bringe ich viele Jahre Erfahrung im öffentlichen Ausschreibungsbereich in die Ausschreibung mit ein. Eine Rechtsberatung ist vom Berufsstand ausschließlich den Anwälten vorbehalten und kann nicht Bestandteil der Beratung sein. Ggf. lassen wir die Ausschreibung zusätzlich von einem Vergabeanwalt prüfen.

Sie möchten mehr erfahren?



Für eine kostenlosen Beratung rufen sie mich gerne an. 

Andreas Carl 0170 30 25 938